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Entsorgungswirtschaft

Alles rund um Ihre Entsorgungsfragen

Die ecocert GmbH unterstützt Sie in allen Ihren Fragen im Bereich der Entsorgung

Entsorgungsfachbetriebe
(EfbV)

Altfahrzeugverwertung (AltfahrzeugV)

Elektrogerätegesetz (ElektroG)

Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung

Die Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) regelt die Zertifizierung und Überwachung von Entsorgungsbetrieben und formuliert die Anforderungen an die Organisation, Ausstattung, Tätigkeit, das Personal und deren Zuverlässigkeit.

Entsorgungsfachbetrieb können diejenigen Betriebe werden, die gewerbsmäßig, im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen oder öffentlicher Einrichtungen Abfälle einsammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen, handeln oder makeln.

Im Rahmen eines Überwachungsvertrages werden die in der EfbV formulierten Anforderungen jährlich überprüft. Im Anschluss ist der Betrieb berechtigt, das Überwachungszertifikat, das Überwachungszeichen der Technischen Überwachungsorganisation ecocert GmbH und die Bezeichnung „Entsorgungsfachbetrieb“ zu führen.

Bescheinigungen gemäß
Altfahrzeug-Verordnung

Die Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (AltfahrzeugV) gilt für Altfahrzeuge einschließlich ihrer Bauteile und Werkstoffe.

Betreiber von Demontagebetrieben sind verpflichtet, die Überlassung von Fahrzeugen durch Verwertungsnachweise zu bescheinigen. Diese Verwertungsnachweise dürfen nur von Betreibern anerkannter Demontagebetriebe ausgestellt werden. Betreiber von Demontagebetrieben dürfen nur anerkannte Annahmestellen oder anerkannte Rücknahmestellen beauftragen, den Verwertungsnachweis auszuhändigen.

Die Betreiber von Annahmestellen, Rücknahmestellen, Demontagebetrieben, Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung müssen sich die Einhaltung der Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bescheinigen lassen.

Diese Bescheinigung wird bei Erfüllung aller Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung durch den Sachverständigen erteilt. Das Bescheinigungsverfahren wird jährlich durchgeführt.

Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage gemäß Elektro- & Elektronikgerätegesetz

Das im August 2015 in Kraft getretene Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie und zielt unter anderem auf eine fachgerechte und umweltfreundliche Entsorgung von Elektrogeräten ab. Werden Elektrogeräte am Ende ihrer Nutzungsdauer z.B. an Sammelstellen zurückgegeben, müssen diese zuerst einer Erstbehandlung zugeführt werden, bevor eine weitere Verwertung oder Beseitigung stattfinden kann. 

Dabei werden Schadstoffe (z.B. Flüssigkeiten) aus dem Gerät entfernt und Wertstoffe entnommen. Eine Erstbehandlung von Elektroaltgeräten darf jedoch nur von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen durchgeführt werden, die sich einer jährlichen Überprüfung eines zugelassenen Umweltgutachters unterziehen. Seit 01.12.2017 kann die Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage auch im Rahmen der Entsorgungsfachbetriebe-Zertifizierung erfolgen.

Für Fragen zur Zertifizierung nach ElektroG, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Ansprechpartner bei ENVIZERT

Ihre persönlichen Ansprechpartner

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Stefan Wendland

Leiter der TÜO Entsorgungsfachbetriebe
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Carsten Jung

stellv. Leiter der TÜO Entsorgungfachbetriebe